Gemeinsame Medienmitteilung der Sterbehilfeorganisationen der Schweiz

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Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende vom 2. November

An die Gesetzgeber: Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen eurer Bürgerinnen und Bürger besser!

Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.

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    Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende vom 2. November

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