Neues zur Legalisierung der Sterbehilfe in Österreich

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Wolfgang Obermüller, Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)

  • Der Österreichische Gesetzgeber wird im kommenden Jahr „Sterbehilfe-Regelungen", ein Sterbehilfe-Gesetz beschließen.
  • Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, insbesondere 
    „Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren." vollinhaltlichen und wirksamen Niederschlag finden.
  • Es darf also nicht sein, dass unser verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht durch irgendwelche Regeln, Vorgaben, Bedingungen oder sonstige „Tricks" nach dem 31.12.2021 weiter missachtet wird, dass also der Gesetzgeber und die praktisch Befassten die Vorgaben des Höchstgerichts abschwächen, aushöhlen oder gar sabotieren.
  • Es müssen also ab dem 01.01.2022 auch in Österreich Freitodbegleitungen praktisch durchführbar sein und durchgeführt werden.
  • Um einen echten Konsens bei der Erstellung geeigneter „Sterbehilfe-Regelungen" 2021 finden zu können, ist es sinnvoll sofort (denn 12 Monate sind dafür ein nur kurzer Zeitraum!) einen aufrichtigen Dialog aller relevanten Kräfte auf Augenhöhe zu beginnen.
  • Neben Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und Politikern, Bioethikkommission, Patientenvertretung, Palliativmedizin, Dachverband Hospiz, Pflegewirtschaft, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apotheker, Pharmaindustrie, Psychologinnen und Psychologen, Psychiaterinnen und Psychiatern, Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter, Ethikerinnen und Ethiker, Juristinnen und Juristen und sonstigen Expertinnen und Experten muss auch die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende daran teilnehmen.
  • Wichtig: Die mengenmäßige Zusammensetzung der „Dialog-Gruppe" muss ausgewogen sein. Das bedeutet, dass sowohl Sterbehilfe-Gegner als auch Sterbehilfe-Befürworter mit der gleichen Anzahl an Personen vertreten sind.
    Es kann nicht mehr sein, dass die Vertreter der katholischen Position bzw. direkt oder indirekt von der Kirche wirtschaftlich Abhängige eine personelle 80%-Mehrheit (wie in etwa in der Vergangenheit) in der neuen Dialog-Gruppe „Selbstbestimmung am Ende des Lebens" haben. Die Zusammensetzung muss repräsentativ und durch das österreichische Volk legitimiert sein.
  • Wichtig: Es geht aber nicht um eine Neuauflage der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens".
    Die Zeit der weltanschaulich getriebenen Argumentationen, der philosophischen Grundsatzdiskussionen, der Erörterung von Fragen wie „Ist Sterbehilfe gut oder böse?" oder „Soll Sterbehilfe zugelassen werden, ja oder nein?" und dergleichen mehr ist mit dem Urteilsspruch unseres Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2020 vorbei. Die Frage „Ob?" ist obsolet geworden, denn Suizidassistenz ist in Österreich ab 01.01.2022 legal.
    Und das haben auch die bisherigen Sterbehilfe-Gegner zu respektieren und gegebenenfalls engagiert umzusetzen.
  • Einziges Ziel der neuen Dialoggruppe „Selbstbestimmung am Ende des Lebens" ist also ein echter, gesellschaftlich umfassender Konsens bei der Beantwortung der Frage: 
    „Wie wird Freitodbegleitung (Suizidassistenz) in Österreich ab dem 01.01.2022 praktisch umgesetzt?"

 

Inzwischen verbleibe ich mit einem freundlichen Servus aus Tirol!

Wolfgang Obermüller

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