Sterbehilfe in der EU im Überblick

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arte, Beate Fischer

Es gibt vier Formen der Sterbehilfe: Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, assistierter Suizid, also die Beihilfe zur Selbsttötung, sowie passive und indirekte Sterbehilfe, das bedeutet, jemanden sterben zu lassen, beziehungsweise die Lebensverkürzung durch palliative Therapie. Die beiden letzten Formen sind in vielen Mitgliedstaaten der EU erlaubt, bei der aktiven Sterbehilfe sieht die Lage etwas anders aus.

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